Investitionen für energetisch wirksame Massnahmen an Gebäuden sollen auf die Mieten umgewälzt werden können. Der Nationalrat hat eine entsprechende Motion überwiesen.
Gleichzeitig sollen die neuen Bestimmungen sicherstellen, dass der Mieterschaft im Zusammenhang mit der Realisierung energetisch wirksamer Massnahmen keine zusätzlichen Unterhaltskosten aufgebürdet werden können. Ökologische Verbesserungen sollen als Mehrleistungen im Sinn des Mietrechts in die Mietrechtsverordnung geschrieben werden und dazu auch ein Katalog mit Massnahmen, die als solche Verbesserungen gelten können. Damit sollen die Rechtslage geklärt und Anreize für entsprechende Investitionen geschaffen werden. Bundesrätin Doris Leuthard will die Motion im Rahmen der laufenden Vorarbeiten für eine Revision der Mietrechtsverordnung behandeln.
Ihr SVIT Schweiz
Mittwoch, 20. Juni 2007
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